SAP Berechtigungen Rollenverwaltung - SAP Basis

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Rollenverwaltung
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Bei der Tabellenprotokollierung muss sichergestellt sein, dass der SAP®-Hinweis 112388 (protokollierungspflichtige Tabellen) vollständig umgesetzt ist und zusätzlich alle Tabellen, welche finanzrelevante Daten beinhalten, von der Protokollierung umfasst werden. Das gilt selbstverständlich auch für alle Z-Tabellen! Als letzten Punkt der wichtigen Parametereinstellungen sind jene für die Definition der Kennworteinstellungen. Hier sollte sichergestellt werden, dass die Parameter ebenfalls gemäß der Unternehmensvorgaben eingerichtet sind. Die Überprüfung sollte allerdings nicht nur auf die globalen, für alle Benutzer gültigen, Einstellungen liegen, sondern auch all jene Benutzer umfassen, welche eigene Sicherheitsrichtlinien zugewiesen wurden. Gerade für diese muss eine entsprechende Begründung schriftlich vorliegen.

Beim Aufruf der FIORI Oberfläche stheen unterschiedliche Rollen (Fiori-Gruppen) mit sachlich zusammenhängenden FIORI Kacheln zusammen. Als Beispiel sind hier die Befhelsgruppe Stammdaten in der dann die FIORI Kachel "Kostenstelle verwalten" zu finden ist.
Benutzerstammdaten
Eine vollumfängliche SAP-Sicherheitsüberprüfung ist hier jedoch noch nicht zu Ende. Zusätzlich untersucht der Auditor, ob die vier wichtigen Konzepte der SAP Security, namentlich das Dateneigentümer-, das Eigenentwicklungen-, das Berechtigungs- und das Notfalluserkonzept, den Anforderungen genügen. Jedes von ihnen sollte ein ausformuliertes Schriftstück darstellen, das zum einen alle Soll-Vorgaben zum jeweiligen Thema enthält und zum anderen mit dem vorgefundenen Ist-Zustand der Prüfung übereinstimmt.

Das Berechtigungskonzept in SAP ERP ermöglicht es normalerweise nicht, Berechtigungen auf einzelne Geschäftsjahre einzugrenzen. Dies ist aber insbesondere bei Steuerprüfungen relevant. Zum 1. Januar 2002 wurde in Deutschland die elektronische Steuerprüfung gesetzlich im § 147 (6) Abgabenordnung verankert. Die Auffassung der Finanzverwaltung dazu ist im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 (BStBl. 2001 I) »Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen« (GDPdU) niedergelegt. Die elektronische Steuerprüfung kann in Deutschland auf drei Zugriffsarten erfolgen: Unmittelbarer Zugriff: Die Finanzbehörde hat das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen (Nur-Lesezugriff) und die Hard- und Software des Steuerpflichtigen zur Prüfung der Daten einschließlich der Stammdaten und Verknüpfungen zu nutzen. Mittelbarer Zugriff: Die Finanzbehörde kann vom Steuerpflichtigen verlangen, dass er die Daten nach ihren Vorgaben maschinell auswertet, um den Nur-Lesezugriff durchführen zu können. Datenträgerüberlassung: Alternativ kann die Finanzverwaltung vom Steuerpflichtigen verlangen, dass ihr die gespeicherten Unterlagen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Auswertung überlassen werden.

Berechtigungen können auch über "Shortcut for SAP systems" zugewiesen werden.

Damit verhindern Sie die Nutzung anderer Benutzertypen als Referenzbenutzer.

Weitere Informationen zum Umgang mit generierten Profilen in komplexen Systemlandschaften erhalten Sie in Tipp 54, »Generierte Profilnamen in komplexen Systemlandschaften verwalten«.
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